Pauschalbesteuerung in der Schweiz 2026: CHF 435 000 Bemessungsgrundlage, kantonale Minima und der Weg zur Aufenthaltsbewilligung

Von Darya Melnik · Aktualisiert am · Fakten anhand der unten genannten Quellen geprüft

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Die Pauschalbesteuerung, korrekt Besteuerung nach dem Aufwand, ist die Regelung, nach der mich Kunden mit hohem Auslandseinkommen am häufigsten fragen. Sie steht in Artikel 14 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer und im Kreisschreiben Nr. 44 der ESTV. Hier zeige ich, wie sie 2026 funktioniert und wo die üblichen Missverständnisse liegen.

Wer sie nutzen kann

Nach dem Kreisschreiben Nr. 44 ist die Besteuerung nach dem Aufwand möglich, wenn alles zutrifft:

  • Sie haben kein Schweizer Bürgerrecht;
  • Sie nehmen erstmals oder nach mindestens zehn Jahren im Ausland Wohnsitz in der Schweiz;
  • Sie üben in der Schweiz keine Erwerbstätigkeit aus.

Die Verwaltung des eigenen Vermögens ist erlaubt, und eine Tätigkeit im Ausland steht der Steuerregelung nicht entgegen. Bei Ehepaaren in ungetrennter Ehe müssen beide die Voraussetzungen erfüllen. Praktisch heisst das: Auch der Ehepartner darf in der Schweiz keine Stelle annehmen.

Wie die Bemessungsgrundlage bestimmt wird

Grundlage sind die weltweiten jährlichen Lebenshaltungskosten. Sie müssen mindestens dem höchsten dieser Beträge entsprechen:

Prüfung2026
Mindestbetrag Bund (Art. 14 Abs. 3 Bst. a DBG)CHF 435 000
Eigene oder gemietete Wohnung7-facher jährlicher Mietzins oder Mietwert
Hotel oder Pension3-facher jährlicher Pensionspreis für Unterkunft und Verpflegung
KontrollrechnungSteuer auf bestimmte Einkünfte aus Schweizer Quellen

Der Mindestbetrag wird angepasst. Die ESTV nennt CHF 434 700 für 2025, CHF 435 000 für 2026 und CHF 437 000 für 2027. Die Kontrollrechnung summiert Bruttoerträge aus Schweizer Quellen: Liegenschaften in der Schweiz, Fahrnis und in der Schweiz angelegtes Kapitalvermögen, in der Schweiz verwertete Urheberrechte und Patente sowie Renten aus Schweizer Quellen. Ist die ordentliche Steuer darauf höher, gilt diese.

Kantonale Regeln und typische Beträge

Jeder Kanton legt eigene Minima für die Kantons- und Gemeindesteuer fest und erhebt meist zusätzlich eine Vermögenssteuer. Der Kanton Bern etwa arbeitet mit einem Minimum von CHF 400 000. Zürich hat die Aufwandbesteuerung ab 2010 abgeschafft, danach Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, so das EFD. Ende 2018 wurden 4 557 Personen so besteuert, sie zahlten zusammen CHF 821 Millionen.

BRIDGES nennt als Richtwerte für die gesamte Steuer etwa CHF 250 000 pro Jahr in Zentralschweizer Kantonen wie Zug, Schwyz und Luzern und ab CHF 300 000 in Genf, Waadt, Wallis und Tessin. Das sind Schätzungen aus der Praxis, keine amtlichen Zahlen. Der genaue Betrag wird vor dem Zuzug mit der kantonalen Steuerverwaltung vereinbart.

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Die Aufenthaltsbewilligung ist ein eigener Entscheid

Das erkläre ich jeder Familie. Ein Steuerruling gibt kein Recht, in der Schweiz zu wohnen. Drittstaatsangehörige ohne Erwerbstätigkeit brauchen eine Bewilligung des kantonalen Migrationsamts. Unter 55 ist die übliche Grundlage das «erhebliche kantonale fiskalische Interesse» nach Artikel 30 Absatz 1 Buchstabe b AIG in Verbindung mit Artikel 32 VZAE. Der Kanton Zürich verlangt laut seiner Weisung enge Beziehungen zum Kanton, keine Erwerbstätigkeit im In- und Ausland ausser der Verwaltung des eigenen Vermögens, den Zuzug der ganzen Familie und einen jährlichen Steuerbetrag von rund einer Million Franken, von der Steuerbehörde bestätigt. Da Zürich keine Pauschalbesteuerung kennt, geht es dort um die ordentliche Besteuerung. Andere Kantone haben ihre eigene Praxis. Ab 55 gibt es zusätzlich den Weg für Rentner.

Meine ehrliche Einschätzung

Die Pauschalbesteuerung ist teuer, aber berechenbar. Sie kennen die Steuer vor dem Umzug, und sie steigt nicht mit dem Einkommen aus dem Ausland. Sinnvoll ist sie nur, wenn Sie wirklich in der Schweiz leben und niemand im Paar eine Schweizer Stelle braucht. Ich bitte Kunden immer, zwei oder drei Kantone, die gewünschte Wohnung und die Vermögenssteuer zu vergleichen, bevor sie sich entscheiden. Wer arbeiten will, schaut besser auf den Unternehmerweg. Der Überblick steht im kompletten Ratgeber.

Fragen und Antworten

Wer kann sich in der Schweiz nach dem Aufwand besteuern lassen?

Personen ohne Schweizer Bürgerrecht, die erstmals oder nach mindestens zehn Jahren Unterbruch in der Schweiz steuerpflichtig werden und hier keine Erwerbstätigkeit ausüben. Bei Ehepaaren in ungetrennter Ehe müssen beide die Voraussetzungen erfüllen.

Wie hoch ist die Mindestbemessungsgrundlage?

Für die direkte Bundessteuer mindestens CHF 434 700 im Jahr 2025, CHF 435 000 im Jahr 2026 und CHF 437 000 im Jahr 2027 laut ESTV. Zudem mindestens das Siebenfache des jährlichen Mietzinses oder Mietwerts. Die Kantone haben eigene Minima, Bern zum Beispiel CHF 400 000.

Welche Kantone bieten sie nicht an?

Zürich hat die Aufwandbesteuerung ab 2010 abgeschafft, danach Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Landschaft und Basel-Stadt, so das EFD.

Gibt mir eine Vereinbarung über die Pauschalsteuer eine Aufenthaltsbewilligung?

Nein, nicht automatisch. Steuer und Aufenthalt sind zwei getrennte Entscheide. Drittstaatsangehörige brauchen eine Bewilligung des kantonalen Migrationsamts, etwa wegen erheblicher kantonaler fiskalischer Interessen oder ab 55 Jahren als Rentner.

Quellen

Geprüft am 3. November 2026. Regeln und Gebühren ändern sich, bestätigen Sie sie daher vor jedem Antrag bei den offiziellen Stellen.