Quellen und Methodik
Woher die Fakten stammen
- Schweizer Bundesrecht: Ausländer- und Integrationsgesetz, Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit, Bürgerrechtsgesetz und Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer.
- Bundesbehörden: Staatssekretariat für Migration (Arbeitsmarkt, Kontingente 2026, Einbürgerung, Fragen und Antworten), ESTV (Kreisschreiben Nr. 44, Ansätze und Mindestbeträge), EFD, Bundesamt für Gesundheit, KMU-Portal und ch.ch.
- Kantone: Zürich (Weisung zur erwerbslosen Wohnsitznahme, Rentner, Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen), Bern und Waadt.
- Von BRIDGES veröffentlichte Daten: Schweiz, Pauschalbesteuerung, Unternehmer, Fachkraft, Glossar und Passport Index.
Wie ich prüfe und datiere
- Jeder Artikel zeigt ein Datum «Aktualisiert». Es ändert sich nur, wenn die Fakten überprüft wurden.
- Wenn Quellen voneinander abweichen, zeige ich beide und sage, welche amtlich ist.
Angaben, die ich nicht amtlich bestätigen konnte
- die Richtwerte von etwa CHF 250 000 Steuern pro Jahr in Zentralschweizer Kantonen und ab CHF 300 000 in Genf, Waadt, Wallis und Tessin sind Schätzungen von BRIDGES;
- BRIDGES nennt eine Mindestgrundlage des Bundes von CHF 429 100, die ESTV für 2026 CHF 435 000; diese Website verwendet die amtliche Zahl;
- die Unternehmerinvestition von etwa CHF 1 000 000 (CHF 1 500 000 beim Kauf einer Firma) und die Fristen von 2 bis 4, 3 bis 6 und 4 bis 8 Monaten sind Praxiswerte von BRIDGES, keine gesetzlichen Regeln;
- BRIDGES nennt eine Einbürgerung nach etwa zwölf Jahren, das Bundesrecht verlangt 10 Jahre Aufenthalt und die C-Bewilligung plus kantonale Fristen;
- kantonale Minima der Pauschalbesteuerung wurden nur für Bern geprüft; die Steuer von rund einer Million Franken für die Zulassung aus fiskalischen Interessen ist Praxis des Kantons Zürich;
- der Passrang, Platz 6 von 199 mit 185 Zielen, stammt aus dem BRIDGES Passport Index vom 4. Oktober 2026; andere Indizes nennen andere Zahlen.
Wie oft die Ratgeber aktualisiert werden
Alle Artikel werden mindestens einmal pro Quartal und nach jeder Änderung der Schweizer Migrations- oder Steuerregeln überprüft.
Korrekturen
Wenn Sie einen Fehler finden, melden Sie ihn bitte über die Kontaktseite. Er wird korrigiert und das Aktualisierungsdatum angepasst.