Aufenthalt als Unternehmer in der Schweiz 2026: Selbständigkeit, eigene Firma und das wirtschaftliche Interesse des Kantons

Viele Unternehmer kommen zu mir in der Erwartung, die Schweiz habe ein Start-up-Visum mit fester Investitionssumme. Das gibt es nicht. Gründer aus Drittstaaten erhalten eine Bewilligung, wenn der Kanton entscheidet, dass die Firma im wirtschaftlichen Interesse der Schweiz liegt, so Artikel 19 AIG. Ich stütze mich hier auf das KMU-Portal des Bundes, den Kanton Zürich, das SEM-Rundschreiben zu den Kontingenten und Daten von BRIDGES.
Worauf der Kanton achtet
Das KMU-Portal verlangt eine nachhaltig positive Wirkung auf den Schweizer Arbeitsmarkt. Als Anzeichen nennt es:
- eine Diversifikation der regionalen Wirtschaft;
- mehrere neue Arbeitsplätze für Einheimische;
- eine erhebliche Investition;
- neue Aufträge für Schweizer Unternehmen.
Zudem müssen die finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sein, und Sie müssen davon leben können. Der Kanton Zürich verlangt einen Businessplan mit Planbilanz und Planerfolgsrechnung, genügend Startkapital und ein Einkommen, das die Lebenshaltungskosten deckt.
Bewilligungen und Kontingent
| Bewilligung | Gültigkeit | Kontingent |
|---|---|---|
| L (Kurzaufenthalt) | 1 Jahr, verlängerbar um höchstens 12 Monate | ja, 4 000 für 2026 |
| B (Aufenthalt) | 1 Jahr, wird verlängert | ja, 4 500 für 2026 |
Die Zahlen stammen aus dem SEM-Rundschreiben zu den Kontingenten 2026. 2024 wurden 74% der Kontingente für Drittstaatsangehörige ausgeschöpft, bis Ende September 2025 rund 52%. Das Kontingent ist also meist nicht das Hindernis, in einzelnen Kantonen wird es gegen Jahresende aber knapp.
Wie viel Geld in der Praxis
Einen gesetzlichen Betrag gibt es nicht. BRIDGES arbeitet mit etwa CHF 1 000 000 für eine neue Firma mit Einstellungsplan und etwa CHF 1 500 000 für den Kauf eines bestehenden Betriebs und nennt 4 bis 8 Monate bis zur Bewilligung. Das sind Praxiswerte einer Firma, keine Regeln. Auch eine kleinere Dienstleistungsfirma kann bewilligt werden, wenn sie wirklich Arbeitsplätze schafft, und eine grosse Investition ohne Arbeitsplätze kann abgelehnt werden.

Firma und Steuern
Eine GmbH oder AG braucht mindestens eine Vertretung mit Wohnsitz in der Schweiz. Die Gewinnsteuer des Bundes beträgt 8,5%. Die effektive Gesamtbelastung hängt vom Kanton ab: Das KMU-Portal nennt 10 bis 11,1% in der Zentralschweiz und 16,6% in Zürich, gestützt auf BAK-Daten 2022. Die Mehrwertsteuer beträgt 8,1%. Angestellte mit L- und B-Bewilligung zahlen Quellensteuer. BRIDGES bietet auch die Firmengründung in der Schweiz an.
Meine ehrliche Einschätzung
Der Unternehmerweg passt zu Menschen, die in der Schweiz wirklich eine Firma führen, Leute einstellen und bleiben. Eine Firma, die nur für die Bewilligung gegründet wird, wird abgelehnt, und die Bewilligung wird nur verlängert, solange das Geschäft wie versprochen läuft. Bevor etwas registriert wird, bitte ich Kunden, das Projekt mit der kantonalen Wirtschaftsförderung abzustimmen. Wer nicht arbeiten will, vergleicht diesen Weg mit der Pauschalbesteuerung. Der Überblick steht im kompletten Ratgeber.
Fragen und Antworten
Wie viel muss ich für eine Unternehmerbewilligung investieren?
Das Gesetz nennt keinen festen Betrag. Der Kanton muss eine nachhaltig positive Wirkung auf seine Wirtschaft sehen. BRIDGES nennt etwa CHF 1 000 000 für eine neue Firma und etwa CHF 1 500 000 für den Kauf eines bestehenden Betriebs als Richtwerte, nicht als gesetzliche Schwellen.
Welche Bewilligung erhalte ich?
Eine L- oder B-Bewilligung, beide zulasten des Jahreskontingents für Drittstaatsangehörige. Laut KMU-Portal gilt die B-Bewilligung ein Jahr und wird verlängert, die L-Bewilligung gilt ein Jahr und kann um höchstens zwölf Monate verlängert werden.
Darf mein Ehepartner arbeiten?
Laut BRIDGES darf der Ehepartner eines Unternehmers mit B-Bewilligung in der Schweiz arbeiten. Die genauen Bedingungen klären Sie mit dem kantonalen Migrationsamt.
Braucht die Firma eine in der Schweiz wohnhafte Person?
Eine GmbH oder AG muss laut KMU-Portal mindestens eine zur Vertretung berechtigte Person mit Wohnsitz in der Schweiz haben.
Quellen
- KMU-Portal des Bundes: Firmengründung durch Personen aus Drittstaaten
- Ausländer- und Integrationsgesetz, Art. 19
- SEM: Kontingente für Drittstaatsangehörige 2026
- Kanton Zürich: Drittstaatsangehörige und Erwerbstätigkeit
- BRIDGES: Aufenthalt als Unternehmer in der Schweiz
- BRIDGES: Firmengründung in der Schweiz
Geprüft am 3. November 2026. Regeln und Gebühren ändern sich, bestätigen Sie sie daher vor jedem Antrag bei den offiziellen Stellen.